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Halbeinkünfteverfahren


Das Halbeinkünfteverfahren ist ein Verfahren zur Besteuerung von Einnahmen aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften. Es hat in Deutschland das bis 2000 geltende Anrechnungsverfahren abgelöst.

 

Das Halbeinkünfteverfahren wurde eingeführt, um die finanziellen Nachteile der seit 2002 nicht mehr anrechenbaren Körperschaftsteuer für Anteilseigner von Kapitalgesellschaften auszugleichen. Dem Halbeinkünfteverfahren unterliegen auch die Dividenden, die ein Investmentfonds erzielt oder der Verkauf von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, soweit man an diesen zu mindestens 1 % beteiligt ist und es sich nicht !! um ein steuerpflichtiges "Spekulationsgeschäft" -d.h. Verkauf  dieser Anteile innerhalb eines Jahres - handelt.

 

 

 

Ab 2009 wird das Halbeinkünfteverfahren durch die Abgeltungsteuer bzw. ein Teileinkünfteverfahren abgelöst (Unternehmensteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007,)

 

 

 

Dem Grundsatz nach werden die o.a. Einkünfte nur hälftig dem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Gleichzeitig sind die damit zusammenhängenden Aufwendungen nur hälftig anrechenbar.

 

 

 

Zweck des Halbeinkünfteverfahrens ist es, eine Doppelbesteuerung ausgeschütteter Gewinne zu verhindern, da diese bereits auf Ebene der Gesellschaft mit Körperschaftsteuer belastet sind.

 

Eine zusätzliche volle Besteuerung der ausgeschütteten Gewinne beim Anteilseigner käme also einer Doppelbelastung gleich.  

Siehe auch:
[ Körperschaftsteuer ]






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