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haushaltsnahe Dienstleistungen


Haushaltsnahe Dienstleistungen können gem. § 35a EStG  auf Antrag in Höhe von 20 % der Aufwendungen, höchstens aber 600 Euro jährlich, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Dieser Betrag erhöht sich auf 1.200 € bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen für pflegebedürftige personen. Diese Pflegeleistungen müssen aber im Haushalt des Steuerpflichtigen oder im Haushalt der gepflegten oder betreutern Person erbracht werden.

 

 

 

Ein Beispiel für haushaltsnahe Dienstleistungen sind haushaltnahe Tätigkeiten einer Dienstleistungsagentur oder Fensterputzer.

 

 

 

Daneben sind die Arbeitskosten aus haushaltsnahen Handwerkerleistungen für private Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen für einen Haushalt in der EU von Eigentümern und Mietern bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 600 Euro jährlich, von der Einkommensteuer abzugsfähig. Arbeitskosten sind hierbei Arbeitslöhne oder  Fahrtkosten usw. nicht jedoch das Material.

 

 

 

Wichtige Voraussetzungen sind:

-Der Haushalt muss sich im Inland befinden oder innerhalb der EU.

 

 

 

- Es darf sich dabei nicht um Tätigkeiten handeln, die im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zum Steuerpflichtigen erbracht werden.

 

 

 

 - Leben mehrere Steuerpflichtige in einem Haushalt zusammen, können sie die genannten Höchstbeträge insgesamt nur einmal in Anspruch nehmen

- der Abzug ist nicht möglich, wenn diese Aufwendungen  bereits Betriebsausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen sind.

 

 - über die Leistungen muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden und die Zahlung muss per Banküberweisung erfolgt. Begründet ist  dies, der Schwarzarbeit entgegenzuwirken.

 

 

ABER:  Vor dem Bundesfinanzhof (BFH) wird unter dem Aktenzeichen VI R 14/08 darüber verhandelt, ob diese Einschränkung rechtmäßig ist. Viele Handwerker fordern wegen der schlechten Zahlungsmoral ausschließlich Barzahlung. Hierdurch entsteht eine Diskriminierung, über die der BFH entscheidet.

 

 

 

Siehe auch:
[ Einkommensteuer ] [ Steuerpflicht ]






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