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Unternehmensteuerreform 2008


 

Die Unternehmenssteuerreform von 2008 gliedert sich in folgende Einzelmaßnahmen;

 

Senkung des bisherigen Körperschaftsteuersatzes von 25 % auf 15 %

 

 

Einführung einer Zinsschranke (d.h. Begrenzung des Betriebsausgabenabzuges) von 30 % bei einer Freigrenze von 1 Mio. €. Damit sind Zinsen bis 1 Mio. € unbegrenzt abzugsfähig.

 

 

Das bisherige Halbeinkünfteverfahren wird zum Teileinkünfteverfahren (60 % der Erlöse sind steuerpflichtig) Dies gilt für Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinne etc. im Zusammenhang mit Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die sich im Betriebsvermögen von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften befinden oder für Gewinne aus der Veräußerung privater Beteiligungen im Sinne des § 17 EStG (Beteiligung von mind. 1% am Gesellschaftskapital innerhalb der letzten fünf Jahre)

 

 

Wegfall der Bestimmungen zur Gesellschafter-Fremdfinanzierung

 

 

Sondersteuersatz von 28,25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer für einbehaltene Gewinne bei Einzelunternehmern und Mitunternehmern von Personengesellschaften (Thesaurierungsbegünstigung). Werden diese thesaurierten Gewinne später entnommen, erfolgt eine Nachversteuerung mit einem Steuersatz von 25 %

 

 

Senkung der Gewerbesteuermesszahl von 5 % auf 3,5 %

 

 

Anhebung des Anrechnungsfaktors der Gewerbesteuer bei der Einkommensteuer von 1,8 auf 3,8 und Begrenzung der Anrechnung auf die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer

 

 

Wegfall des Betriebsausgabenabzugs der Gewerbesteuer

 

 

Wegfall des Staffeltarifs bei der Gewerbesteuer

 

 

Wegfall der 50prozentigen Hinzurechnung von Dauerschuldzinsen bei der Gewerbesteuer. Im Gegenzug dafür Hinzurechnung von 25 % sämtlicher Fremdkapitalzinsen sowie von 25 % der Finanzierungsanteile von Mieten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren bei der Gewerbesteuer bei einer Freigrenze von 100 T €.  

 

 

Abschaffung der degressiven Abschreibung

 

 

Begrenzung der Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter  (vgl. dort!)

 

 

Einführung eines Investitionsabzugsbetrags im Rahmen der Sonderabschreibungen nach § 7g EStG. Anhebung der Betriebsvermögensgrenze auf € 235.000

 

Einführung einer 25prozentigen Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge und Wertpapier-Veräußerungsgewinne ab 2009; in diesem Zusammenhang werden die Voraussetzungen für den Kontenabruf durch Behörden und Gerichte neu geregelt.

Siehe auch:
[ Einkommensteuer ] [ Gewerbesteuer ] [ Kirchensteuer ] [ Körperschaftsteuer ] [ Solidaritätszuschlag ] [ Gewinnausschüttung ] [ Investitionsabzugsbetrag ] [ Halbeinkünfteverfahren ]






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