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Investitionszulage


Für das verarbeitende Gewerbe sowie die produktionsnahen Dienstleistungen und, das ist neu ab 2007, das Beherbungsgewerbe besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Investitionszulage. Diese wird antragsgebunden vom Finanzamt ausbezahlt und ist selbstverständlich als betriebliche Einnahme steuerfrei.

Begünstigte Wirtschaftsgüter sind: neu, beweglich, keine geringwertigen Wirtschaftsgüter und werden ausschließlich betrieblich genutzt, sind keine Luftfahrzeuge oder PKW (s) und müssen der Erweiterung einer Betriebsstätte dienen bzw. Erstinvestitionen sein. Der Austausch einer alten Standfräsmaschine gegen eine neue ist also nicht begünstigt. Gefördert wird auch die Investition in neue unbewegliche betrieblich genutzte Wirtschaftsgüter, also die typische Gewerbe - Immobilie wie z. Bsp. die neue Werkhalle.

Der Investitions - Zulagensatz hängt vom Gewerbezweig, der Investitionsart und der Betriebsgrösse sowie dem Unternehmens - Standort (Randgebiete) ab. Er beginnt bei 12,5 %  und beträgt maximal 27,5 % der Anschaffungskosten. Diese Zulage muss auf amtlich vorgeschriebenen Formular beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.






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