EBIT
Aus dem Englischen übernommener Begriff. Earnings Before Interest and Taxes d.h. Gewinn vor Zinsen und Steuern.
- vgl auch EBIT(A) - ist der Gewinn vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen
Ist eine kaufmännische Kennzahl, um die (CASH-) Leistungsfähigkeit eines Unternehmens messen zu können.
[ Zurück ]
Steuerlexikon von A - Z Copyright © Steuerberater Peter Mucke - (2209 Aufrufe) |