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Land-und Forstwirtschaft


Eine der sieben Einkunftsarten i.S.d. Einkommensteuergesetzes gem. § 13 EStG.

Diese Einkunftsart wird dadurch charakterisiert

- planmässige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens

-zur Erzeugung und Verwertung von Pflanzen und Tieren

Auch aus Vereinfachungsgründen werden folgende Fälle einer an sich nicht unter die Definition der Nutzung der Naturkraft fallende Tätigkeit als sog. Nebenbetrieb noch der Land-und Forstwirtschaft zugeordnet:

  • Verarbeitungsbetriebe der ersten Be- oder Verarbeitungsstufe
  • Verwertung der Rohstoffe, wenn die dabei gewonnenen Erzeugnisse nahezu ausschließlich im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet werden ,
  • dauernder und nachhaltiger Zukauf von fremden Erzeugnissen (z.B. Handelswaren, die nicht im eigenen Betrieb weiterbearbeitet werden), insbesondere dann, wenn dieser 30 % des Umsatzes nicht übersteigt,

  • das eigenständige Handelsgeschäft, wenn die eigenen Erzeugnisse des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zu nicht mehr als 40 % über das Handelsgeschäft abgesetzt werden, der Wert des Zukaufs fremder Erzeugnisse aber 30 % des Umsatzes des Handelsgeschäftes übersteigt oder die eigenen Erzeugnisse des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft zu mehr als 40 % über das Handelsgeschäft abgesetzt werden, diese jedoch im Verhältnis zur gesamten Absatzmenge des Handelsgeschäftes nur von untergeordneter Bedeutung sind,
  • die Verabreichung von Speisen und zugekauften Getränken in "Besen- oder Straußwirtschaften“, wenn der Umsatz aus diesen Leistungen nicht 50 % des Umsatzes der Besen- oder Straußwirtschaft und nicht 51.500 Euro im Wirtschaftsjahr übersteigt,
  • „Ferien auf dem Bauernhof“,
  • Dienstleistungen, wenn diese 50 % des Gesamtumsatzes des Betriebes nicht übersteigen und

  • Energieerzeugung, wenn die Erzeugung für den eigenen Betrieb überwiegt .

Die Veräußerung von betrieblichen Grundstücken führt erst dann zu gewerblichen Einkünften, wenn die Voraussetzungen des gewerblichen Grundstückshandels zu bejahen sind

Siehe auch:
[ Einkommensteuer ] [ Einkunftsarten ]






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