Gewerbebtrieb
Gewerbebetrieb im Sinne des Einkommensteuergesetztes § 15 EStG ist jede Tätigkeit, die folgende Merkmale erfüllt:
-nachhaltig (d.h. ein einmaliges Vermittlungsgeschäft z.Beispiel ist eineTipp-Pprovision ohne Wiederholungsabsicht kein Gewerbebetrieb, das wären sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG)
-mit Gewinnerzielungsabsicht (Totalgewinn von der Gründung bis zur Aufgabe-Beendigung, und keine Hobbys oder Liebhaberein, wo nur Verluste geltend gemacht werden sollen wie Pferdezucht mit einem Pferd oder Sammeln und Verkaufen von privaten Sammlungen)
-Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (Gewerbebetrieb handelt nach außen, gegen Entgelt wird eine leistung angeboten und wendet sich im Gegensatz zum Hobbysammler an die Allgemeinheit)
-keine Land-und Forstwirtschaft (§13 EStG) oder selbständige Tätigkeit (§18 EStG-freie Berufe)
Siehe auch: [ Einkommensteuer ] [ Land-und Forstwirtschaft ]
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