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Von der Umsatzsteuer befreite Leistungen


Das Umsatzsteuergesetz enthält einen umfangreichen Katalog von Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Die eine Gruppe umfasst Umsätze, bei denen der Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Zu ihnen gehören insbesondere Ausfuhrlieferungen und innergemeinschaftliche Lieferungen, bestimmte Umsätze für die Seeschifffahrt und die Luftfahrt sowie eine Reihe von sonstigen Leistungen, die mit Gegenständen der Ein-, Aus- und Durchfuhr zusammenhängen. Für die andere Gruppe von Befreiungen ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Dazu zählen insbesondere die Kreditgewährung, die Vermietung von Grundstücken, bestimmte Leistungen der Ärzte und anderer Heilberufe, die Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherungen, die Leistungen der meisten Krankenhäuser und Altenheime, die Umsätze blinder Unternehmer, die Leistungen der Verbände der freien Wohlfahrtspflege, die Leistungen der Privatschulen, Theater, Orchester, Museen, Tierparks sowie die Leistungen der jugendfördernden Einrichtungen.

Siehe auch:
[ Umsatzsteuer ] [ Vorsteuerabzug ]






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