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Einkommensteuertarif


Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei; er betrug für das Jahr 2003: 7.235 /14.470  (Ledige/Verheiratete). Ab dem Jahr 2004 steigt der Grundfreibetrag auf 7.664 /15.329 .
 
Für über dem Grundfreibetrag liegende zu versteuernde Einkommen steigen die Steuersätze in zwei linearprogressiven Zonen im Jahr 2003 von 19,9 Prozent (Eingangssteuersatz) bei einem zu versteuernden Einkommen von 55.008 /110.016  (Ledige/Verheiratete) bis au 48,5 Prozent (Spitzensteuersatz). Der Eingangssteuersatz wird in 2004 auf 16 Prozent und in 2005 auf 15 Prozent reduziert bei einem zu versteuerndem Einkommen von 7.665 /15.330  (Ledige/ Verheiratete). Auch in diesen Jahren steigt der Steuersatz über zwei Progressionszonen bis zum Spitzensteuersatz von 45 Prozent (2004) bzw. 42 Prozent (2005) bei einem zu versteuerndem Einkommen von 52.152 /104.304  (Ledige/Verheiratete).





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